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ERNÄHRUNG
Allergenkennzeichnung

EU-weit müssen bei verpackten Lebensmitteln die vierzehn häufigsten Auslöser von Lebensmittelallergien und –unverträglichkeiten in der Zutatenliste aufgeführt sein, wenn sie wissentlich während der Herstellung des Lebensmittels verwendet wurden:
  • Glutenhaltiges Getreide, d.h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
  • Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
  • Eier und Eierzeugnisse
  • Fisch und Fischerzeugnisse
  • Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
  • Soja und Sojaerzeugnisse
  • Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte, d.h. Cashewnuss, Haselnuss, Macadamianuss, Mandel, Paranuss, Pecannuss, Pistazie, Quennslandnuss, Walnuss, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
  • Sellerie und Sellerieerzeugnisse
  • Senf- und Senferzeugnisse
  • Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
  • Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 mg/kg oder Liter)
  • Lupine und Lupinenerzeugnisse
  • Weichtiere (z.B. Schnecken) und Weichtiererzeugnisse

Die neue Gesetzgebung beseitigt viele Ausnahmeregelungen und ist damit für die Betroffenen eine Erleichterung beim täglichen Einkauf. So musste Sellerie in einer Gewürzmischung, die wiederum Zutat in einer Tütensuppe war, bisher nicht extra ausgewiesen werden. Heute heißt es in der Zutatenliste dieser Suppe „Gewürze (enthalten Sellerie)“.

Dennoch gibt es keine hundertprozentige Sicherheit, da es sich nicht gänzlich vermeiden lässt, dass während des Transports, der Herstellung oder Lagerung Spuren von allergenen Stoffen unbeabsichtigt in das Produkt gelangen. Diese Kontaminationen erscheinen dann nicht in der Zutatenliste, sondern in einem freiwilligen Warnhinweis wie z. B. auf einer Schokolade „kann Spuren von Erdnüssen enthalten“.

Lebensmittelallergene, die nicht zu den 14 Hauptallergenen gehören, wie z. B. Kiwi oder Koriander, müssen nicht in der Zutatenliste aufgeführt werden. Unverpackte, lose Ware (z.B. Wurst vom Metzger, Brot vom Bäcker) muss auch weiterhin keine Zutatenliste aufweisen.

Nähere Informationen zu den Inhaltsstoffen von Nahrungsmitteln können Betroffene beim jeweiligen Hersteller erfragen.


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